• Jeder, der die Vollzeitschulpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann sich bewerben.
  • Die reguläre Dauer des FSJ beträgt 12 Monate, eine Verlängerung ist möglich.
  • Man kann das FSJ nur einmal ableisten.
  • Neben dem praktischen Einsatz sind 25 Bildungstage vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Diese werden in Seminaren abgeleistet.
  • Die wöchentliche Dienstzeit umfasst 40 Stunden und beinhaltet – je nach Einsatzstelle – Schicht-, Wochenend- und Feiertagsdienste.
  • Der Urlaubsanspruch regelt sich nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
  • Im FSJ erhält man ein monatliches Entgelt.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge werden zu 100% übernommen.
  • Kindergeld ist gesetzlich geregelt.

 

Wichtiger Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass es zur Anrechnung der Leistungen aus dem Freiwilligen Sozialen Jahr auf andere Leistungen bzw. Ansprüche kommen kann. Im Falle des Bezuges von Arbeitslosengeld II ist das Taschengeld nach §11 Abs. 1 SGB II grundsätzlich als Einkommen zu betrachten und anzurechnen. Von der Anrechnung ausgenommen ist ein Betrag in Höhe von insgesamt 250 Euro (§11b Abs. 2 SGB II).